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Mitgliedschaft

Sie wollen sich aktiv engagieren oder Fördermitglied werden? Darüber freuen wir uns sehr! Entscheiden Sie selbst, wie hoch Ihr Beitrag sein soll - wir freuen uns über jede Unterstützung. Wir bieten eine Einzelmitgliedschaft an (mind. 2,50 € / Monat) oder einen Familienbeitrag für Familien, Ehepaare und Lebensgemeinschaften (mind. 4,- € / Monat). Jede Familie erhält ein Mitgliedsbuch und jeder Partner kann sein Wahlrecht ausüben. Minderjährige Kinder von AWO-Mitgliedern sind beitragsfrei, jedoch vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Sie alle sind uns herzlich willkommen!

Persönliche Daten
Bankverbindung
Einzugsermächtigung

Hiermit ermächtige ich die Arbeiterwohlfahrt Kreiverband Rotenburg/Wümme e.V., den genannten Monatsbeitrag jeweils:

von meinem Konto einzuziehen.

AWO Jugendwerk

Antrag auf Mitgliedschaft im Jugendwerk der AWO
(betrifft Beantragende, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben!)

Sie beantragen mit diesem Antrag zugleich die Mitgliedschaft im Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt. Sie erkennen die Leitsätze des Jugendwerkes der Arbeiterwohlfahrt an. Die Mitgliedschaft im Jugendwerk der Arbeiterwohlfahrt gilt bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Mitgliedschaft in der AWO kann beitragsfrei sein, sofern sie beim Jugendwerk einen Mitgliedsbeitrag zahlen oder vom Jugendwerk beitragsfrei gestellt werden.

Sofern Sie eine Mitgliedschaft im Jugendwerk nicht beantragen wollen, so machen Sie bitte von der folgenden Widerspruchsmöglichkeit Gebrauch:

Beantragung entbehrlich, da bereits eine Mitgliedschaft im Jugendwerk der AWO besteht.

Einverständniserklärung

1. Einzugsermächtigung
Ich ermächtige die Arbeiterwohlfahrt widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.

2. SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Arbeiterwohlfahrt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Arbeiterwohlfahrt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Vor dem Einzug einer SEPA-Basislastschrift wird mich die Arbeiterwohlfahrt über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.

3. Datenschutz 

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben und Daten zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben und gespeichert werden.

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! widerrufen.