Verordnung von Rehabilitationssport

Liebe Ärztinnen und Ärzte,

die AWO im Landkreis Rotenburg/Wümme ist mit ihrem Angebot AWObewegt jetzt Mitglied im Behindertensportverband Niedersachsen (BSN) und im Landessportverband (LSB). Durch die Mitgliedschaft im BSN sind wir berechtigt Rehabilitationssport auf Verordnung anzubieten.

Wir haben eine qualifizierte Bewegungstherapeutin, die über Lizenzen für die Fachbereiche Psychiatrie, Neurologie sowie Orthopädie verfügt. Ab März 2019 werden wir für diese Bereiche Rehabilitationssport anbieten. Ein besonderes Angebot werden wir für an Demenz erkrankte Menschen haben.

Wir verfügen über eigene Bewegungsräume, in denen wir bereits Yoga, PMR, Qigong, Faszien-Relax und Yoga auf dem Stuhl anbieten.


Rehabilitationssport - individuell abgestimmt

Mit Ihrer Verordnung geben Sie die Art und Intensität des Bewegungsangebotes für Gymnastik und Bewegungsspiele in der Gruppe vor. Die Umsetzung erfolgt durch AWObewegt Soziale Dienste gGmbH. Die Verord-nung von Rehabilitationssport belastet das Budget der Heilmittelverordnung nicht.

Rehabilitationssport – erfolgreich durch Vielfalt und gruppendynamische Effekte

Rehabilitationssport verfolgt das Ziel einer dauerhaften Eingliederung in Gesellschaft und Arbeitsleben und das Erreichen größtmöglicher Selbständigkeit und Teilhabe sowie Hilfe zur Selbsthilfe.

Beispiele für Rehabilitationsziele

  • Verbesserung der Funktionen des Haltungs- und Bewegungsapparates
  • Stärkung / Erhalt von Ausdauer und Funktionen des Kardiovaskulären Systems der Lungenfunktion, des Stoffwechsels und der endokrinen Organe
  • Wiedererlangen von Alltagskompetenzen und sensomotorischen Fähigkeiten
  • Erlernen von Kompensationsmechanismen bei Funktionsbeeinträchtigungen der Sinnesorgane
  • Verbesserung der kognitiven und motorischen Leistungsfähigkeit
  • Erlangung von psychomotoirischer Stabilität, Angstabbau und Wiederherstellung sozialer Kontaktfähigkeit
  • Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbstbehauptung

Wichtig für alle Beteiligten – präzise Diagnose und Verordnung

Ihre Verordnung anhand Muster 56 der KBV ist unabhängig vom Heilmittelbudget!
Neben den gesetzlichen Krankenkassen kommen auch andere Rehabilitationsträger wie die Rentenversicherung oder die gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Fall von anerkannten Arbeitsunfällen oder Berufserkrankungen als Kostenträger in Frage. Gerne berät Sie der zuständige Landesverband oder der DBS bei Fragen zur ärztlichen Verordnung.

Leistungsumfang- individuell angepasst

Der Umfang von Rehabilitationssport ist in der Rahmenvereinbarung mit den Rehabilitationsträgern festgelegt. Als Richtwert sind folgende Leistungsumfänge definiert:

  • Regelfall: 50 Übungseinheiten (ÜE) innerhalb von 18 Monaten
  • Bei besonderer Schwere der Erkrankung (im Formular angeben): 120 innerhalb von 36 Monaten

Eine komplette Übersicht und detaillierte Informationen bietet die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport auf der Homepage des DBS. Grundsätzlich ist die Indikation so lange gegeben, wie eine fachkundige Übungsleitung unerlässlich ist, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Folgeverordnungen sind möglich, wenn die Leistung notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Sie sind in der hierfür vorgesehenen Zeile zu begründen. Auch eine neue Diagnose kann Grund für eine Neuverordnung sein.

Unsere Reha-Sport-Angebote umfassen folgende Bereiche:

Orthopädie: Rücken, Wirbelsäule, Arthrose, Rheuma, Fibromyalgie, Krebsnachsorge, Osteoporose, Sturz-profilaxe
Neurologie: Schlaganfall, MS, Parkinson, Migräne, Epilepsie, Alzheimer/Demenz, Restless Legs
Psychiatrie: Depressionen, Ängste, Psychosomatische Störungen, Neurosen, Schizophrenie, Autistisches Syndrom

Von Dienstag bis Freitag finden Sie bei uns fortlaufend Angebote zu unterschiedlichen Tageszeiten. Außerdem bieten wir Reha-Sport im Sitzen an.